Mitgliedschaft und Genossenschaftsanteile

Die Mitgliedschaft in einer genossenschaftlichen Vereinigung ist gekennzeichnet durch die Verfolgung eines gemeinsamen Grundziels und ist als oberste Leitmaxime im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Auf unsere Genossenschaft bezogen ist die Versorgung unserer Mitglieder mit gutem, sicherem und sozial verantwortbarem Wohnraum unser Ziel.

Um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung sowie dem Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil, hierbei entspricht ein Anteil einem Geldwert von 90 €. Zusätzlich ist bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld in Höhe von derzeit 75 € zu zahlen. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand der Genossenschaft über die Aufnahme eines Bewerbers. 

Jedes Mitglied, dem eine Wohnung zur Nutzung überlassen wird hat weitere Geschäftsanteile zu übernehmen. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße und gliedert sich wie folgt:

1      Raumwohnung  =   8 Geschäftsanteile, entspricht   720,00 €
1 ½   Raumwohnung  = 10 Geschäftsanteile, entspricht   900,00 €
2       Raumwohnung  = 12 Geschäftsanteile, entspricht 1080,00 €
2  ½  Raumwohnung  = 14 Geschäftsanteile, entspricht 1260,00 €
3       Raumwohnung  = 16 Geschäftsanteile, entspricht 1440,00 €
2 2/2  Raumwohnung  = 18 Geschäftsanteile, entspricht 1620,00 €
4       Raumwohnung  = 20 Geschäftsanteile, entspricht 1800,00 €


In sozialen Härtefällen kann der Vorstand, auf gesonderten Antrag, auch einer zinslosen Ratenzahlung  zustimmen.

Die eingezahlten Geschäftsanteile gehören zum Eigenkapital unserer Genossenschaft und bilden zusammen mit den Rücklagen die Basis für unsere wirtschaftliche Geschäftstätigkeit. 

Durch die Mitgliedschaft haben Sie eine eigentumsähnliche Sicherheit auf die Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu sicheren, sozialverträglichen Bedingungen mit lebenslangem Wohnrecht (schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen). Jedes Mitglied hat durch sein Stimmrecht Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung der Genossenschaft. Wir erwarten von Ihnen als Mitglied Mitverantwortung und solidarisches Handeln.

Die Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist nur zum Geschäftsjahresende (31.12.) kündbar. Unter Einhaltung der durch die Satzung festgelegten Frist  und nach Rückgabe der Wohnung wird das Auseinandersetzungsguthaben bei Fälligkeit ausgezahlt.

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft haben, nehmen Sie unter der Telefonnummer 03372-4407214 Kontakt zu Frau Halling auf oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir beraten Sie gern und erklären Ihnen, wie das genossenschaftliche Geschäftsmodel funktioniert. 

Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohes Leben" eG Jüterbog.

Wir sind für Sie da.

Wohnungsbaugenossenschaft
"Frohes Leben" eG Jüterbog

Fuchsberge 51
14913 Jüterbog

Telefon: 03372 405293
Email: info@frohes-leben.de

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Satzung

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