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15.05.2015 Die Genossenschaftsidee vielleicht bald "immaterielles Kulturerbe" bei der UNESCO

Neben den Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe hat die UNESCO 2003 ein Übereinkommen unterzeichnet, dass den Erhalt immateriellen Kulturerbes fördern und erhalten soll. Deutschland ist im Jahr 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten.  Gemäß den Konventionen der UNESCO musste Deutschland zunächst ein nationales Verzeichnis erstellen. Zu den 27 Traditionen und Wissensformen die in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurden, gehört neben dem Rheinischen Karneval und den gesellschaftlichen Bräuchen und Festen der Lausitzer Sorben, der Orgelbautradition und der Flößerei  auch die Genossenschaftsidee. Das bundesweite Verzeichnis soll ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland sein und eine Wertschätzung für das Engagement vieler Menschen sein, die die traditionellen und kulturellen Bräuche pflegen und bis in unsere Zeit transportiert haben. Um diese Traditionen und Wissensformen auch an nachfolgende Generationen weitergeben zu können, hat sich die UNESCO entschieden "immaterielles Kulturerbe" unter Schutz zu stellen. Mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist für die Träger der Traditionen und Wissensformen jedoch keine finanzielle Unterstützung verbunden.

Als erster und bisher einziger deutscher Vorschlag wurde die Genossenschaftsidee für die repräsentative Liste des "immateriellen Kulturerbes" der Menschheit bei der UNESCO  nominiert. Durch die Nominierung der Genossenschaftsidee wird dem "immateriellen Kulturerbe" eine weitere Facette hinzugefügt, denn bisher ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf der Liste der UNESCO nicht vertreten.

Auf dem Weg zur Nominierung hatte die Genossenschaftsidee viele prominente Unterstützer, so unter anderem die frühere Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth, die auch die Schirmherrschaft für die Bewerbung übernommen hat. Ziel der Nominierung ist es, die von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch bereits Mitte des 19. Jahrhunderts erdachte Form einer bürgerlichen Selbsthilfe auf der Grundlage von Kooperation, Solidarität und Verantwortung stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Frühestens Ende 2016 entscheidet die UNESCO darüber, ob die Genossenschaftsidee tatsächlich in die internationale Liste des "immateriellen Kulturerbes" aufgenommen wird. Dann würde der Grundgedanke unserer Wohnungsbaugenossenschaft zum Beispiel in einer Reihe mit dem argentinischen Tango oder der chinesischen Kalligraphie stehen. 



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